Minijob in der Rente 2026 - wie funktioniert das?

Minijob in der Rente 2026 - wie funktioniert das?

Lukas Bellini

Von: Lukas Bellini

11.01.2026

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie viel man als Rentner im Minijob 2026 verdienen darf und welche Vorteile die neue 2.000 €-Freigrenze bringt.

Wenn Sie Ihre Rente aufstocken, aktiv bleiben oder Ihre Erfahrung weiterhin einbringen möchten, kann ein Minijob für Sie als Rentner oder Rentnerin eine ideale Lösung sein. In Deutschland nutzen viele Ruheständler diese Form der Beschäftigung, um flexibel dazuzuverdienen – ohne großen bürokratischen Aufwand. Ab dem 1. Januar 2026 verbessern neue gesetzliche Regelungen die Rahmenbedingungen zusätzlich und machen den Hinzuverdienst im Alter noch attraktiver (Stichwort: Aktivrente). Hier erfahren Sie alles, was Sie dazu wissen müssen.

Was ist ein Minijob für Rentner?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der Ihr monatliches Einkommen eine gesetzlich festgelegte Grenze nicht überschreitet. Für Sie als Rentner gelten dabei grundsätzlich dieselben Regeln wie für andere Minijobber. Der große Vorteil: Minijobs sind in der Regel steuerfrei und mit nur geringen oder keinen Sozialversicherungsabgaben verbunden.

Ab 2026 liegt die monatliche Minijob-Grenze bei 603 Euro (abhängig vom gesetzlichen Mindestlohn). Damit können Rentner jährlich über 7.200 € hinzuverdienen, ohne zusätzliche Abgaben leisten zu müssen. Früher lag der Wert z.B. bei 520 bzw. auch lange bei 450 Euro. Daher wird heute auch noch manchmal vom 450 Euro-Job gesprochen, obwohl der Freibetrag heute wesentlich höher liegt.

Wie viel dürfen Sie als Rentner im Minijob verdienen?

Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen Sie im Rahmen des Minijob unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Der Minijob hat also keinen negativen Einfluss auf Ihre Rentenzahlung.

Beiträge zur Rentenversicherung sind im Minijob für Sie freiwillig. Wenn Sie möchten, können Sie einzahlen und damit Ihre spätere Rente noch geringfügig erhöhen – eine Entscheidung, die sich besonders bei längerer Beschäftigung lohnen kann.

Neue Freigrenze von 2.000 Euro ab 1.1.2026: Mehr Spielraum für Sie

Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine wichtige Neuerung in Kraft: die steuerfreie Freigrenze von bis zu 2.000 Euro pro Monat für Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Diese Regelung wird häufig als Aktivrente bezeichnet.

Für Sie bedeutet das: Wenn Sie freiwillig weiterarbeiten, bleiben Erwerbseinkünfte bis 2.000 Euro monatlich steuerfrei – zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente. Diese Freigrenze gilt nicht nur für Minijobs, sondern auch für Teilzeit- oder andere Beschäftigungen. Damit eröffnen sich Ihnen deutlich mehr Möglichkeiten, über den klassischen Minijob hinaus tätig zu sein.

Minijob oder Aktivrente – was passt zu Ihnen?

Welche Form des Hinzuverdienstes für Sie die richtige ist, hängt vor allem davon ab, wie viel Zeit, Energie und Verantwortung Sie im Ruhestand investieren möchten. Sowohl der klassische Minijob als auch eine umfangreichere Beschäftigung haben jeweils klare Vorteile.

  • Minijob: Ein Minijob für Rentner eignet sich besonders dann, wenn Sie bewusst flexibel und überschaubar arbeiten möchten. Sie profitieren von festen Einkommensgrenzen, minimalem bürokratischem Aufwand und klaren Rahmenbedingungen. Viele Rentner schätzen es, nur wenige Stunden pro Woche zu arbeiten, ihre Arbeitszeiten gut planen zu können und dennoch regelmäßig dazuzuverdienen. Gerade wenn Sie Ihren Ruhestand genießen möchten und Arbeit eher als sinnvolle Ergänzung sehen, bietet der Minijob ein hohes Maß an Sicherheit und Komfort.

  • Aktivrente: Wenn Sie hingegen weiterhin regelmäßig arbeiten möchten oder Ihre berufliche Erfahrung stärker einbringen wollen, kann ab 2026 auch eine größere Beschäftigung für Sie interessant sein. Durch die neue steuerfreie Freigrenze von bis zu 2.000 Euro pro Monat lohnt sich ein höherer Hinzuverdienst deutlich mehr als bisher. Sie können beispielsweise in Teilzeit arbeiten, projektbezogene Aufgaben übernehmen oder gezielt Ihre Fachkenntnisse einsetzen – ohne dass Ihr Einkommen sofort steuerlich belastet wird.

Minijob für Rentner finden – einfach über Senioree

Wenn Sie einen passenden Minijob suchen, können spezialisierte Plattformen helfen. Über Senioree finden Sie Minijobs für Rentner besonders unkompliziert: Die Anmeldung ist kostenlos, und Sie können direkt mit Unternehmen in Ihrer Stadt oder Region in Kontakt treten. So sparen Sie Zeit, vermeiden aufwendige Bewerbungsprozesse und kommen schnell ins Gespräch mit Arbeitgebern, die gezielt erfahrene Arbeitskräfte suchen.

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Wenn Sie sich näher dazu informieren möchten, wie Sie als Rentner einfach einen Minijob finden können, empfehlen wir Ihnen unseren Artikel dazu: Als Rentner einen passenden Minijob finden.

Fazit: Minijob für Rentner bleibt attraktiv – ab 2026 noch mehr

Ein Minijob für Rentner ist auch in Zukunft eine einfache und sichere Möglichkeit, im Ruhestand dazuzuverdienen. Mit der neuen steuerfreien Freigrenze von 2.000 Euro ab 2026 erhalten Sie deutlich mehr finanziellen Spielraum. Ob Minijob oder weitergehende Beschäftigung: Sie können selbst entscheiden, wie aktiv Sie bleiben möchten – und profitieren dabei von klaren, fairen gesetzlichen Regelungen.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, was die Aktivrente bzw. Freigrenze von 2.000 € konkret bedeutet und wie sie sich auswirkt, dann schauen Sie hier gerne bald wieder rein - wir werden genau dazu bald einen Artikel veröffentlichen.

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