Kann ich nach 45 Arbeitsjahren in Rente gehen?

Von: Lukas Bellini
11.01.2026
Rente nach 45 Arbeitsjahren: Erfahren Sie, ob und ab wann Sie abschlagsfrei in den Ruhestand gehen können – einfach und verständlich erklärt.
Wenn Sie sich fragen, ob Sie nach 45 Jahren Arbeit in Rente gehen können, sind Sie nicht allein. Viele Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Verantwortung übernommen und Beiträge gezahlt haben, wünschen sich einen früheren und vor allem abschlagsfreien Ruhestand. Die gute Nachricht: Ja, das ist möglich – unter bestimmten Voraussetzungen.
In Deutschland gibt es die sogenannte „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“. Sie richtet sich an Menschen, die mindestens 45 Jahre an rentenrechtlich anerkannten Zeiten vorweisen können. Wichtig dabei: Es geht nicht nur um klassische Vollzeitarbeit.
Was zählt zu den 45 Jahren?
Angerechnet werden unter anderem:
- Pflichtbeiträge aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
- Zeiten der Kindererziehung
- Pflege von Angehörigen
- Wehr- oder Zivildienst
- Minijobs mit Rentenbeiträgen
Nicht angerechnet werden dagegen Schul- und Studienzeiten. Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen nur eingeschränkt – insbesondere die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn sind hier kritisch.
Ab welchem Alter ist der Rentenbeginn möglich?
Das hängt von Ihrem Geburtsjahr ab:
- Sind Sie bis 1952 geboren, konnten Sie bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen (auch als "Rente mit 63" bezeichnet).
- Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 steigt das Rentenalter schrittweise an.
- Wenn Sie 1964 oder später geboren sind, liegt die Grenze bei 65 Jahren.
Damit liegt diese Rente weiterhin unter der regulären Altersrente mit 67, allerdings nicht mehr so früh wie früher.
Wichtig: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie allerdings nicht vor dem oben genannten Alter erhalten – auch nicht mit Abschlägen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung in einem entsprechenden Informationsartikel ausdrücklich hin.
Der große Vorteil: keine Abschläge
Der entscheidende Punkt für viele: Diese Rentenform ist abschlagsfrei. Das bedeutet, Ihre monatliche Rente wird nicht dauerhaft gekürzt, wie es bei einem vorzeitigen Renteneintritt sonst der Fall wäre. Gerade bei einer langen Erwerbsbiografie kann das finanziell einen erheblichen Unterschied machen.
Warum eine individuelle Prüfung wichtig ist
Viele Versicherte gehen davon aus, dass sie die 45 Jahre nicht erreichen – und liegen damit falsch. Oft werden Erziehungs- oder Pflegezeiten unterschätzt oder Minijob-Jahre nicht berücksichtigt. Ein Blick in Ihren Rentenversicherungsverlauf lohnt sich daher immer.
Fazit
Wenn Sie viele Jahre gearbeitet haben, stehen die Chancen gut, früher und ohne Abschläge in Rente zu gehen. Entscheidend sind Ihr Geburtsjahr und die tatsächlich angerechneten Zeiten. Informieren Sie sich rechtzeitig – denn wer seine Möglichkeiten kennt, kann den Ruhestand besser planen.
Wenn Sie in der Rente noch weiterarbeiten möchten, können Sie sich auf unserer kostenlosen Job-Plattform für Rentner nach spannenden Jobs umsehen und direkt mit Arbeitgebern in Kontakt treten - viel Erfolg dabei!
